Am 25. März konnte die 1. Vorsitzende 45 LandFrauen und die Referentin Frau Katrin Reinhardt, von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, in der Gaststätte Vosskuhle begrüßen. Zu Beginn wurde eine leckere Hack-Porreesuppe serviert.

Vor dem Vortrag bedankte sich der anwesende Vorstand bei den 3 Organisatorinnen des LF-Frühlingsmarkt noch einmal herzlich mit einem Frühlingsblumentopf.
Die elektronische Patientenakte, kurz „ePa“, ist am 15.01.2025 von jedem Menschen, der in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, angelegt worden. Außer er hat dagegen Widerspruch erhoben, so Frau Reinhardt. Um selber in seine „ePA“ Einsicht zu bekommen, muss man sich die App von seiner Krankenkasse runterladen und Zugangsdaten bei der Krankenkasse beantragen. Dann besteht die Möglichkeit selber Daten hinzu zu fügen oder für andere unlesbar zu machen.
Noch sind die Einarbeitung von Daten durch die Arztpraxis durch technische Barrieren oft schwierig. Ältere Befunde, von vor dem 15.01.2025, erscheinen nicht in dieser Akte. Auch sind die Befunde nicht nach Fachbereichen sortiert, sondern nacheinander aufgelistet. Dies macht das Ganze noch sehr unübersichtlich. Ärzte und Krankenhäuser erhalten über die Versichertenkarte Einblick für 90 Tage in die Akte, Apotheken 3 Tage.
Einen Widerspruch gegen die Akte kann man jederzeit wieder aufheben.
Fazit: Neben vielen Vorteilen gibt es auch noch erhebliche Risiken, wie z.B. Datenschutz. Auch müssen die Verbraucher noch besser informiert werden, um gut entscheiden zu können, ob sie gegen ihre „ePA“ Widerspruch erheben möchten.
Frau Reinhardt wies am Ende ihres Vortrages auf die Internetseite der Verbraucherzentrale hin, auf der es noch mehr Infos zu diesem Thema gibt.
www.verbraucherzentrale.sh – unter der Rubrik: Gesundheit&Pflege.
Ein interessanter Vortrag von Frau Reinhardt, die alle Fragen zwischendurch beantwortete.